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Techniker prüft ein Thermometer an der Leitung neben einem Trinkwasserspeicher im Technikraum
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Legionellen im Warmwasser – Temperatur, Risiko und Pflichten

Zwei Dinge halten Legionellen in Schach: Temperatur und Bewegung. Wo Wasser lauwarm steht, entstehen die Bedingungen, die man vermeiden will – und genau dort sind selten genutzte Leitungen das Thema.

23. September 2026

Sachlich vorweg: Legionellen kommen in Wasser natürlicherweise vor. Entscheidend ist nicht ihre Anwesenheit, sondern ob sich in einer Trinkwasser-Installation Bedingungen einstellen, unter denen sie sich stark vermehren. Zwei Faktoren bestimmen das maßgeblich – Temperatur und Bewegung des Wassers. Wo Wasser dauerhaft lauwarm steht, entsteht genau die Situation, die man vermeiden möchte.

Was Legionellen sind

Legionellen sind Bakterien, die in geringer Zahl in natürlichen Gewässern und im Grundwasser vorkommen. Über das Trinkwasser gelangen sie in Hausinstallationen – das allein ist unauffällig. Kritisch wird es dort, wo sich in der Installation über längere Zeit günstige Bedingungen für die Vermehrung einstellen.

Das Robert Koch-Institut unterscheidet zwei Krankheitsbilder: die Legionärskrankheit, eine Lungenentzündung, und das Pontiac-Fieber, eine fieberhafte Erkrankung ohne Lungenentzündung. Die Inkubationszeit gibt das RKI mit etwa 2 bis 10 Tagen an, beim Pontiac-Fieber mit etwa 5 bis 72 Stunden. Zur Einordnung eines konkreten Krankheitsverdachts ist ärztlicher Rat der richtige Weg – das ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Wie sie zum Menschen gelangen

Nach Angaben des RKI erfolgt eine Infektion in der Regel aerogen: durch das Einatmen von fein zerstäubtem legionellenhaltigem Wassernebel. Ein weiterer, selteneren Weg ist die Mikroaspiration, bei der Wasser versehentlich in die Luftröhre statt in die Speiseröhre gelangt.

Daraus folgt die praktische Konsequenz, die im Alltag oft überrascht: Relevant sind die Stellen, an denen Wasser vernebelt wird – Duschen vor allem, daneben ähnliche Einrichtungen. Genau deshalb knüpfen auch die Untersuchungspflichten an das Vorhandensein solcher Entnahmestellen an und nicht an die Anlage allein.

Welche Bedingungen die Vermehrung begünstigen

Temperatur

Die Temperatur des erwärmten Trinkwassers beeinflusst die Vermehrung unmittelbar. Das Umweltbundesamt nennt dazu Zielwerte für die Anlage: Warmes Wasser sollte überall im Leitungssystem immer mindestens 55 °C haben, und am Austritt des Trinkwassererwärmers sollen stets mindestens 60 °C eingehalten werden.

Zwei Einordnungen sind dabei wichtig, damit daraus nicht die falsche Schlussfolgerung wird. Erstens: Diese Werte beschreiben den fachlich angestrebten Betriebszustand einer Anlage – nicht jedes Gerät in jeder Wohnung lässt sich so betreiben, und ob es soll, hängt von Bauart und Einbausituation ab. Zweitens: Eine Temperatur unterhalb dieser Werte bedeutet nicht automatisch, dass Legionellen vorhanden sind. Sie beschreibt eine Bedingung, keine Tatsache.

Stagnation

Der zweite Faktor ist mindestens so wichtig und wird häufiger unterschätzt: Wasser, das lange steht. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch wenig genutzte Leitungsabschnitte regelmäßig durchspült werden sollten und dass stagnierendes Wasser zu Hygieneproblemen führen kann.

Typische Stellen dafür kennt fast jedes Gebäude: das Gästebad, das selten benutzt wird. Der Anschluss einer ausgebauten Waschmaschine, der noch in der Wand liegt. Eine Wohnung, die über Wochen leer steht. Ein langer Leitungsweg zu einer Zapfstelle am Ende des Strangs. Überall dort steht Wasser, und überall dort kühlt warmes Wasser mit der Zeit in einen Bereich ab, den man nicht anstrebt.

Speicher, Zirkulation, Entnahmestelle

Für das Verständnis hilft es, die Installation in drei Bereiche zu gliedern – denn die Temperatur ist nicht überall gleich.

  • Trinkwassererwärmer: Hier wird erwärmt, hier ist die Temperatur am höchsten und am einfachsten zu messen. Der Wert am Austritt sagt allerdings nichts darüber, was hinten in der Installation ankommt.
  • Zirkulation: In größeren Anlagen hält eine Zirkulationsleitung das Wasser in Bewegung, damit es nicht auf dem Weg abkühlt. Funktioniert sie nicht richtig – etwa weil die Pumpe ausfällt oder der hydraulische Abgleich fehlt –, entstehen kalte Zweige, ohne dass am Erwärmer etwas auffällt.
  • Entnahmestelle: Was tatsächlich ankommt, entscheidet sich hier. Deshalb wird bei systemischen Untersuchungen auch an Entnahmestellen beprobt und nicht nur am Speicher.

Wann untersucht werden muss

Hier lohnt Genauigkeit, weil dazu viel Halbwissen kursiert. § 31 der Trinkwasserverordnung knüpft die Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionella spec. an mehrere Voraussetzungen, die zusammenkommen müssen:

  • Das Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben – Vermietung fällt darunter.
  • Die Anlage überschreitet Größenkriterien: ein Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Rohrleitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.
  • Es gibt Duschen oder vergleichbare Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird.
  • Die Anlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

Zur Häufigkeit unterscheidet die Verordnung: Bei Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit ist mindestens einmal jährlich zu untersuchen, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mindestens alle drei Jahre.

Was daraus nicht folgt: dass jede Privatwohnung regelmäßig geprüft werden müsste. Wer im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt oder die eigene Wohnung selbst nutzt, ist von dieser Pflicht nicht erfasst. Ob eine konkrete Anlage darunter fällt, ist eine Einzelfallprüfung – zuständig für verbindliche Auskünfte ist das Gesundheitsamt.

Was bei einem auffälligen Befund passiert

Die Trinkwasserverordnung legt in Anlage 3 einen technischen Maßnahmenwert für Legionella spec. von 100 je 100 Milliliter fest. Wird er erreicht oder überschritten, sieht § 51 TrinkwV für den Betreiber eine Reihe von Handlungspflichten vor:

  • unverzügliche Anzeige beim Gesundheitsamt, soweit nicht die Untersuchungsstelle meldet,
  • Untersuchung der Ursache einschließlich einer Ortsbesichtigung,
  • eine schriftliche Risikoabschätzung nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes,
  • die zum Schutz der Verbraucher erforderlichen Maßnahmen.

Welche Maßnahmen das konkret sind, lässt sich nicht vorab festlegen – sie ergeben sich aus der festgestellten Ursache. Ein Befund allein ist eine Information, kein fertiger Sanierungsplan.

Was Sie nicht selbst machen sollten

Zwei Dinge ausdrücklich: Erhöhen Sie die Temperatur nicht eigenmächtig auf ungewöhnliche Werte, um auf eigene Faust zu desinfizieren. Höhere Temperaturen an der Entnahmestelle bedeuten Verbrühungsgefahr, besonders für Kinder und ältere Menschen, und sie belasten die Anlage. Eine thermische Desinfektion ist ein geplanter Vorgang mit definierten Bedingungen und gehört in Fachhände.

Und setzen Sie keine Desinfektionsmittel in die Trinkwasser-Installation ein. Was dort zulässig ist, ist geregelt; improvisierte Zugaben gefährden Gesundheit und Material und verfälschen zudem jede spätere Untersuchung.

Was im Alltag tatsächlich hilft

  • Selten genutzte Entnahmestellen regelmäßig benutzen oder durchspülen – warm und kalt.
  • Nach längerer Abwesenheit oder Leerstand vor der ersten Nutzung ausreichend spülen.
  • Nicht mehr genutzte Leitungsabschnitte fachgerecht zurückbauen statt stehen lassen.
  • Die Warmwasserbereitung nicht dauerhaft auf einen niedrigen Wert stellen, um Energie zu sparen, ohne die hygienische Seite zu berücksichtigen.
  • Auffälligkeiten ernst nehmen: Wasser, das an einer Stelle nie richtig warm wird, ist ein Hinweis auf die Zirkulation.

Wird das Warmwasser an einzelnen Stellen gar nicht mehr warm, hilft zur Eingrenzung der Beitrag Kein warmes Wasser – Ursachen und was Sie selbst prüfen können. Zur Instandhaltung des Speichers selbst passt Warmwasserspeicher entkalken.

Wann Fachbetrieb und wann Fachstelle

Die Zuständigkeiten sind hier nicht deckungsgleich, und das ist der Punkt, an dem oft Zeit verloren geht.

  • Zugelassene Untersuchungsstelle: für die Probennahme und die Analyse. Das ist ein eigener Bereich und nicht Aufgabe des Installationsbetriebs.
  • Gesundheitsamt: für verbindliche Auskünfte zu Pflichten, für Anzeigen und für Anordnungen im Einzelfall.
  • Fachbetrieb für Sanitär: für die Anlage selbst – Temperaturen messen, Zirkulation prüfen, Speicher und Armaturen beurteilen, Stagnationsstrecken erkennen und technische Maßnahmen umsetzen.

Für Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen heißt das praktisch: Die Untersuchung beauftragen Sie bei einer zugelassenen Stelle, die technische Ursachensuche und Instandsetzung bei einem Fachbetrieb. Wie wir dabei für Hausverwaltungen und Eigentümer und Vermieter arbeiten, steht auf den Leistungsseiten; zur Anlage selbst finden Sie mehr unter Warmwasserspeicher Berlin.

Fazit

Legionellen sind kein Grund zur Panik, aber ein Grund für Sorgfalt. Die beiden Hebel sind unspektakulär: Temperatur halten und Wasser in Bewegung halten. Die Zielwerte des Umweltbundesamtes geben die Richtung vor, die Trinkwasserverordnung regelt, wer wann untersuchen muss und was bei einem Befund zu tun ist. Was sie nicht regelt, ist der Einzelfall Ihrer Anlage – dafür braucht es eine Messung vor Ort statt einer Faustregel. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre Installation tatsächlich betrieben wird: Wir messen und ordnen ein.

Quellen

Stand der Prüfung dieser Quellen: 23. September 2026. Rechtliche Anforderungen können sich ändern; verbindliche Auskünfte zu Ihrer Anlage erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

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