
Förderung Heizungsmodernisierung
Förderung für Heizungsmodernisierung in Berlin – Unterstützung bei Antrag und Unterlagen
Bei Heizungsmodernisierung können je nach Maßnahme und Voraussetzungen Förderungen über KfW/BEG relevant sein. Wir helfen bei der technischen Einschätzung, Angebotserstellung und Vorbereitung der Unterlagen. Die finale Bewilligung erfolgt durch die zuständige Förderstelle.
- 24/7 Notdienst
- Berlin & Umgebung
- Transparente Preise
- Sanitär & Heizung aus einer Hand
BEG-Heizungsförderung
Heizungstausch und Förderung – Unterstützung statt Garantie
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus: Wir erklären die möglichen Bausteine der KfW-Heizungsförderung und unterstützen bei den technischen Unterlagen. Antrag und Bewilligung erfolgen über die KfW.

Förderung kann möglich sein
Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz: Je nach Voraussetzungen sind Boni kombinierbar. Wir helfen bei der Einordnung – ohne Versprechen, die wir nicht halten können.
Unterstützung bei Unterlagen und Angebot
Wir liefern technische Einschätzung, Angebot und Maßnahmenbeschreibung. Antrag und Bewilligung laufen über die zuständigen Förderportale bzw. -stellen.
Boni im Detail
- Modernisierung nach aktueller Rechtslage (GModG)
- KfW/BEG: Unterstützung bei Unterlagen
- Angebot und technische Angaben
- Beratung Reparatur vs. Modernisierung
- Saubere Umsetzung in Berlin
- Wartungsverträge möglich
- 24/7 erreichbar
- Sanitär & Heizung
- Berlin & Umgebung
- Kostenlose Beratung
- Transparente Preise
- Gute Google-Bewertungen
BEG-Reihenfolge
Vom Förder-Antrag zur neuen Heizung
Die korrekte Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss: erst Bestätigung zum Antrag und Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag, dann Einbau, dann Nachweis.
- 01
GModG, BEG und KfW – kurz erklärt
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz hervorgegangen ist. Die frühere 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen. Gefördert wird der Heizungstausch weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – für Privatpersonen über die KfW-Heizungsförderung. Wir helfen, die technische Seite verständlich vorzubereiten.
- 02
Was Sanitär Express unterstützt
Wir beraten zur Modernisierung, erstellen ein Angebot und stellen technische Angaben bereit, die für Förderanträge typischerweise benötigt werden. Die Antragstellung selbst erfolgt durch Sie bzw. die zuständige Stelle.
- Vor-Ort-Termin & Bestand prüfen
- Modernisierungsvorschlag
- Detailliertes Angebot
- Technische Unterlagen für Förderanträge
- Umsetzung nach Freigabe
- 03
Ablauf in 5 Schritten
1) Erstberatung und Bestand prüfen. 2) Modernisierung und Fördermöglichkeit einschätzen. 3) Angebot und Bestätigung zum Antrag vorbereiten. 4) Vertrag mit Förderklausel abschließen und Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten. 5) Umsetzung nach Förderzusage.
- 04
Rechtlicher Hinweis
Eine Förderung kann möglich sein – sie hängt von Maßnahme, persönlichen Voraussetzungen und Programmrichtlinien ab. Bewilligung und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch die Förderstelle.
KfW-Heizungsförderung: aktueller Stand
Die KfW fördert den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Je nach Situation kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein einkommensabhängiger Bonus hinzu. Insgesamt sind in der Regel bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, bei selbstnutzenden Eigentümern mit niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Für die erste Wohneinheit sind Kosten bis 28.000 Euro förderfähig. Mehrere Werte sinken ab Februar 2027 schrittweise. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Quellen: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Bundesregierung – Gebäudemodernisierungsgesetz. Stand der Prüfung: 8. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der KfW.
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